[vc_row full_width=“stretch_row_content_no_spaces“ content_placement=“middle“][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“250″ img_size=“500×333″ alignment=“center“ css_animation=“zoomIn“][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“247″ img_size=“500×333″ alignment=“center“ css_animation=“zoomIn“][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“289″ img_size=“500×333″ alignment=“center“ css_animation=“zoomIn“][/vc_column][/vc_row][vc_row full_width=“stretch_row_content_no_spaces“][vc_column][vc_column_text]Hierzu erstellen wir neutrale, unabhängige und qualifizierte Beweissicherungsgutachten zur Feststellung der Schadenhöhe an Pkw, Krafträder, Nutzfahrzeuge, Lkw, Wohnmobilen und Wohnwagen gemäß den Anforderungen des IfS (Institut für Sachverständigenwesen) nach Verkehrsunfällen.
Das Beweissicherungsgutachten beinhalten neben den beweissichernden Lichtbildern auch die Schadenhöhe, den Wiederbeschaffungswert, die Nutzungsausfallentschädigung und ggf. die merkantile Wertminderung des Fahrzeuges.
Die Erstellung von Reparaturkosten-Kalkulationen und im Bagatellschadensbereich von Kostenvoranschlägen nach Herstellervorgaben erfolgt auf Basis des anerkannten EDV-Systems SilverDAT®II
Kaskoschäden:
Selbstverständlich erstellen wir für sie auch Beweissicherungsgutachten im Teil- bzw. Vollkaskoschadensfall. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass sie sich vorher bei ihrer Versicherung eine Kostenübernahmebestätigung über die Sachverständigenkosten einholen. Somit ist gewährleistet, dass sie die Sachverständigenkosten nicht selbst tragen müssen.
Sachverständigenkosten:
In der Regel erfolgt die Abrechnung der Sachverständigenkosten direkt mit der regulierenden Versicherung (Abtretungserklärung im Rahmen der Auftragserteilung).
Rufen Sie uns an. 06196/52 80 29[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]